Betriebsärztliche Praxisleistungen
– Fachärzte für Allgemeinmedizin –
In unserer betriebsärztlichen Teil der Praxis führen wir arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung durch.
Auf Wunsch betreuen wir Ihr Unternehmen auch vollständig arbeitsmedizinisch/betriebsärztlich.
Als Unternehmer müssen Sie ab einem Mitarbeiter das gesamte Spektrum der Arbeitssicherheit nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchuG) und dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) erfüllen.
Außer den oben genannten Gesetzen sind natürlich unzählige Verordnungen und Vorschriften zu beachten, die der Unternehmer im Einzelnen nicht kennen kann. Wir beraten Sie gerne. Insbesondere natürlich auch, wenn Sie bisher keine Erfahrungen im Arbeitsschutz gesammelt haben.
Gerne können Sie einen unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren. Wir ermitteln dann den Umfang Ihrer notwendigen arbeitsmedizinischen Betreuung und beraten Sie zur Notwendigkeit einer zusätzlichen sicherheitstechnischen Betreuung.
Grundsätzlich besteht Arbeitssicherheit aus Technik (Sicherheitstechnik) und Medizin (Arbeitsmedizin). Diese Bereiche werden durch den Sicherheitstechniker (Fachkraft für Arbeitssicherheit, nicht zu verwechseln mit dem Sicherheitsbeauftragten) und den Arbeitsmediziner (Betriebsarzt) betreut.
Zur sogenannten „Bestellung“ eines Betriebsarztes, bzw. eines Sicherheitstechnikers, verpflichtet das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).
Leistungen
- Betriebsärztliche Betreuung von Unternehmen/Betrieben.
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach der Verordnung über die Arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV):
- * Die sogenannten „G“ -Untersuchungen nach der Verordnung über die Arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV), die im Jahr 2008 in Kraft trat, und die Berufsgenossenschaftliche Vorschrift Nr. 4 (BGV A4) ersetzte.
- * Bekannte Beispiele sind z.B. die Untersuchung für Mitarbeiter, die beruflich in das außereuropäische Ausland reisen (G 35), die Bildschirmarbeitsplatzuntersuchung für Büropersonal (G 37), die Feuerwehruntersuchung, bzw. die Atemschutzuntersuchung (G 26) oder die Lärmuntersuchung (G 20), die Untersuchung für Schweißer (G 39), die Untersuchung für infektionsgefährdetes Personal (Arzthelferinnen, Ärzte, auch Kanalarbeiter und Straßenwerker), außerdem viele andere mehr.
- Betriebliche Wiedereingliederung
- Mutterschutz
- Einstellungsuntersuchungen und Wunschuntersuchungen
- Arbeitsmedizinische Beurteilungen und Stellungnahmen
- Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung